Klage wegen Behinderung des Zugangs zur Fähre
Fährgerechtigkeit des Rittergutes Unternitzschka
steht nicht infrage
Aus einem Schreiben der Königlichen Kreisdirektion zu Leipzig an
die Königliche Amtshauptmannschaft in Grimma vom September 1847 ist
zu entnehmen, dass der damalige Besitzer der Rittergüter Ober- und
Unternitzschka, Ernst Konstantin Gottfried von Lorenz, gegen den Pferdnergutsbesitzer
Benjamin Schulze zu Unternitzschka vor den dortigen Gerichten wegen Behinderungen
bezüglich des Zuganges zur Muldenfähre Klage führte. Die
Grimmaer Amtshauptmannschaft wird um Nachforschung ersucht, ob von Lorenz
die von ihm behauptete Befugnis, eine öffentliche Kahnüberfahrt
über die Mulde zu unterhalten, im Interesse des Publikums liege "und
als annexum dieser ihm eine Fußsteiggerechtigkeit" über Schulzens
Wiese tatsächlich zustehe.
Aus dem Antwortschreiben des Grimmaer Amtshauptmannes, welcher die
Patrimonalgerichte in Unternitzschka zur Klärung des Sachverhaltes
konsultierte, geht eingangs zwar hervor, dass er keinen schriftlichen Nachweis
über das Recht zum Betrieb der Kahnüberfahrt in Unternitzschka
vorfindet, aber er bemerkt wörtlich: "Zugleich haben besagte Gerichte
angezeigt, daß ihnen ebenso wenig, als den ältesten Einwohnern
der Dörfer Ober- u. Unternitzschka, die sie deshalb vorläufig
befragt hatten, bekannt sei, daß jemals ein anderes, als das gegenwärtig
hinsichtlich der Unternitzschkaer Kahnüberfahrt über die Mulde
stattfindende Verhältnis bestanden hätte, und daß sich
namentlich mehrere der ältesten Bewohner der benachbarten Ortschaften
Oelschütz, Walzig usw. bereits in ihrer Jugend von alten Leuten gehört
zu haben versicherten, daß seitens des Rittergutes Unternitzschka
stets eine Kahnüberfahrt über die Mulde für Fußgänger
gehalten worden sei Mit diesen Angaben stimmen denn auch meine eigenen
Beobachtungen und Erfahrungen insofern überein, als ich, solange ich
die hiesige Amtshauptmannschaft verwalte - und die geführt seit dem
Jahre 1822 - nie von einer Anfechtung oder Bezweifelung der bisher unbestritten
ausgeübten Unternitzschkaer Kahnüberfahrt etwas vernommen habe."
Zwar sei ihm bekannt, so der Amtshauptmann, dass zwischen dem Rittergute
Trebsen und dem Rittergut Nitzschka vor längerer Zeit wegen der Kahnüberfahrt
ein Prozess - wahrscheinlich vor dem Erbamte Grimma - mit dem Erfolg geführt
worden sei, dass Nitzschka nur Personen (nicht auch Wagen und Vieh) übersetzen
dürfe. Die Fährgerechtigkeit des Rittergutes Unternitzschka selbst
stehe nicht in Frage. "Übrigens hält das Rittergut Unternitzschka
neben der, lediglich von Fußgängern benutzt werdenden Kahnüberfahrt
auch noch eine Fähre, jedoch bloß und ausschließlich zu
wirtschaftlichen Zwecken, zum Herüberschaffen des auf dem jenseitigen
Muldeufer gewonnenen Heues und Grases und der dazu nötigen Geschirre",
konstatiert der Amtshauptmann.
Eindeutig wird seinerseits die Kahnüberfahrt als im Interesse
des Publikums liegend bejaht, und er begründet dies wie folgt: "Mehrere
auf dem linken Ufer der Mulde gelegene Ortschaften, deren Bewohner mit
Ober- und Unternitzschka zu verkehren haben oder auf dem nächsten
Wege den Bahnhof bei Wurzen erreichen wollen, pflegen sich gegen Entrichtung
eines kleinen Entgeltes von 3 Pf a Person der Kahn-Überfahrt bei Unternitzschka
zu bedienen und das Fortbestehen dieses Transportmittels, ohne welches
in der angegebenen Richtung der weitere Weg über Trebsen eingeschlagen
werden müsste, liegt allerdings in dem Interesse jener Ortschaften."
Der Fährbetrieb verlief danach offensichtlich wieder ohne Behinderungen
und Probleme. Siegfried Nowack
Schloss und Fähre Nitzschka waren für die auf dem linken Ufer der Mulde gelegenen Ortschaften eine Abkürzung auf dem Weg nach Wurzen. Repro
LVZ Muldental 8. Juli 2013
Hickhack um Fähre Nitzschka
Geringes Verkehrsaufkommen verlangt Fährgeldtarif
Im Juli 1878, musste die Königliche Amtshauptmannschaft ihre Aufmerksamkeit
wieder der Kahnfähre in Unternitzschka widmen, weil der Generalmajor
von Carlowitz, als neuer Besitzer des Rittergutes Obernitzschka, ihr Folgendes
schrieb: "Der königlichen Amtshauptmannschaft beehre ich mich anzuzeigen,
dass mir von dem Rittergutspächter Möller mitgeteilt worden ist,
daß an der Sonnenmühle zu Ölschütz eine Kahnfähre
etabliert worden ist, welche gegen Entgelt die Verbindung zwischen beiden
Muldeufern daselbst vermittelt. Da das Rittergut Obernitzschka diesen Verkehr
auf Grund eines Privilegiums herstellt und zwar auf einer eigenen Fähre,
so entsteht ihm aus obiger Konkurrenz ein Nachteil, den zu verhindern ich
für Pflicht halte. Die Amtshauptmannschaft wird ersucht, das Rittergut
Obernitzschka in seinem Rechte zu schützen." Die Amtshauptmannschaft
reichte das Anzeigenschreiben an den Gendarm Wilhelm Gey vom Stationsort
Trebsen mit der Bitte um Klärung weiter. Nach Erledigung teilte dieser
mit: "Der in beifolgendem Schreiben bemerkte Übersatzkahn ist von
dem Sonnenmühlen- und Gutsbesitzer Herrn Wilhelm Winkler bei Ölschütz
nebst Drahtseil deshalb angeschafft und hergestellt worden, weil Winkler
auf dem jenseitigen Muldeufer ein Wiesengrundstück von 6 Acker besitzt,
das dadurch leichter zu bestellen sei. Daß nun auf diesem Kahn dann
und wann auswärtige Personen und namentlich Pausitzer sich teils selbst
übergefahren haben, teils von Winkler seinem Dienstpersonal übergesetzt
worden sind, gibt Winkler allerdings zu, wobei er jedoch behauptet, dass
er kein Fährgeld erhebe, sondern dieses Übersetzen den Betreffenden
nur aus Gefälligkeit nachlasse, welches namentlich von Pausitzer Einwohnern
benutzt werde, wenn dieselben von Ölschütz aus mit der Muldentalbahn
weiter fahren, wobei von gg. Winkler gleichzeitig mit bemerkt wurde, dass
es dabei mal vorkommen werde, daß sein Dienstpersonal einige Pfennige
als Trinkgeld erhalten dürften.
Fährmann bringt Unkosten
Der Gemeindevorstand, Herr Streib in Ölschütz, mit diesem
ich darüber ebenfalls Rücksprache nahm, bemerkte dabei, daß
vorgenannter Winkler in guten Verhältnissen stehe und diese Übersetzung
nur zu seinem eigenen Bedarf errichtet habe, von dem auch nicht zu erwarten
sei, daß er daraus einen Nutzen ziehen wolle."
Die Amtshauptmannschaft untersagte daraufhin das Übersetzen fremder
Personen mit Winklers Kahn bei Androhung von 50 Mark Strafe. Bei Nichtgebrauch
für eigene Zwecke sei dieser anzuschließen. 22 Jahre später,
Anfang Februar 1900, sah sich der damalige Rittergutsbesitzer, Leutnant
von Carlowitz aus Wurzen, veranlasst, an die Königliche Amtshauptmannschaft
folgende Zeilen zu richten:
"Ich bitte Sie ganz ergebenst, mir nachstehende Fragen beantworten
zu wollen: Der Pächter der zwischen Ober- und Unternitzschka liegenden
Muldenfähre hat sein Amt niedergelegt. Es ist nun die Frage entstanden,
ist die Fähre eine öffentliche oder ist sie privater Natur und
hat in letzterem Falle der Besitzer das Recht, die Fähre eingehen
zu lassen. Es würde mir sehr angenehm sein, wenn ich nicht verpflichtet
wäre, den Fährbetrieb aufrecht zu erhalten, da es bei dem geringen
Verkehr außerordentlich schwierig sein wird, ohne erhebliche Unkosten
einen Fährmann zu bekommen. Der geringe Verkehr ist dadurch begründet,
daß die Fähre eigentlich nur die Verbindung zwischen der Nitzschkaer
Schiffmühle und dem Dorfe Nitzschka herstellt; während der Weg
über die Trebsener Brücke beinahe ebensoweit ist, wie über
die Fähre, um nach Trebsen zu gelangen."
Allem Anschein nach wollte er den Fährbetrieb bei höheren
Tarifen weiter gewährleisten, denn er schickte kurz darauf an gleiche
Stelle einen weiteren Brief mit der Bitte, "eine Tarifgebühr des Fährgeldes
für Personen bei Übersetzung der Mulde, mittelst der Kahnfähre,
im Orte Nitzschka in Höhe von: 1 Person bei Hin- und Rückfahrt
an einem und denselbem Tag, bei Tageszeit mit 10 Pf und bei Nacht mit 20
Pf gütigst zu genehmigen und im Amtsblatte von Wurzen und Umgegend
bekannt zu geben". Die behördlichen Mühlen drehten sich daraufhin
nur langsam. Nach einem langen Hickhack hinsichtlich der Zuständigkeit
für das Ansinnen gelangte die Angelegenheit schließlich zum
Königlichen Finanz - und Innenministerium in Dresden. Die im September
1900 von letzterem erhaltene Antwort reichte die Amtshauptmannschaft wie
folgt weiter.
Tarifvorschlag genehmigt
"Der Gutsherrschaft zu Obernitzschka wird auf ihre Eingabe hiermit
eröffnet, daß das Gesuch um Einstellung des Fährbetriebes
auf der Mulde dortselbst nicht genehmigt werden kann, vielmehr die Fortsetzung
desselben gefordert werden muß, da diese Fähre nicht allein
die Verbindung zwischen dem Orte Nitzschka und der dortigen Schiffmühle
herstellt, sondern auch dem Verkehr zwischen Ölschütz, Nitzschka
u. Pyrna einerseits und den Orten Walzig, Rothersdorf, Bach, Pausitz und
den dahinterliegenden Orten andererseits vermittelt. Die unterzeichnende
Königliche Amtshauptmannschaft hat mit Rücksicht hierauf die
Erhöhung des Fährgeldes in der angezeigten Weise genehmigt, und
die Gutsherrschaft zu Obernitzschka wird hiermit aufgefordert, dort einen
Fährgeldertarif baldigst aufzustellen und letzteren zur Genehmigungserteilung
anhier einzureichen". Von Carlowitz unterbreitete daraufhin einen detaillierte
Tarifvorschlag, der genehmigt und an das Wurzener Amtsblatt geschickt wurde.
Siegfried Nowak
Blick von Trebsen auf Nitzschka wenige Tage nach dem Junihochwasser 2013. Als es in Nitzschka noch eine Fähre gab, beschäftigte sich mehrfach die Amtshauptmannschaft mit ihr. Grund war meist Streiterei über die Notwendigkeit einer solchen Flussquerung. Foto: Klaus Peschel
LVZ Muldental 22. Juli 2013
Nitzschka
Fähre wird auf Tragfähigkeit geprüft
Fährmann in Unternitzschka war um 1900 der 70-jährige Karl
Teich, von Beruf Schneider, der ein Hausgrundstück mit Materialwarenhandlung
150 Meter entfernt von der Fähre besaß. Er zahlte eine Jahrespacht
von 40 Mark ans Rittergut. Eingeschlossen war hiermit auch die Heu- und
Grummetnutzung auf deren Grundstücken. Das Fährgeld betrug damals
für eine einfache Überfahrt fünf Pfennige, für Hin-
und Rückfahrt zehn Pfennige. Das Übersetzen eines Handwagens
kostete 15 Pfennige.
Im April 1903 bittet der Gemeinderat Seifert aus Nitzschka die Amtshauptmannschaft
im Auftrage von Teich, der einen neuen Fährkahn hatte bauen lassen,
diesen auf Tragfähigkeit zu prüfen. Nach Durchführung erhielt
Teich diese Nachricht: "Die Königliche Amtshauptmannschaft eröffnet
ihnen, dass der von Ihnen in Betrieb zu setzende neue Kahn bei der stattgefundenen
Prüfung für gut befunden und dessen Tragfähigkeit nach Ausmaß
zu 14 Personen rechnerisch festgestellt worden ist. Da jedoch für
13 Personen nicht genügend Bänke vorhanden sind, werden Sie veranlasst,
sofort für entsprechende Vermehrung der Bänke zu sorgen.
Indem Ihnen die Benutzung des Kahnes gestattet wird, wird Ihnen aufgegeben,
an leicht sichtbarer Stelle der rechten inneren Bordwand des Kahns ein
Blechschild mit folgender Aufschrift anzubringen: Tragfähigkeit 1060
kg = 14 Personen. Geeicht am 14.5.1903. Diese Schrift ist deutlich und
leserlich zu erhalten. Die Kosten im Betrage von 6 Mark 75 Pf sind binnen
14 Tagen portofrei an die hiesige Kasse zu bezahlen".
Im August 1903 übermittelte Oswald von Carlowitz der Königlichen
Amtshauptmannschaft: "Ich beehre mich ergebenst mitzuteilen, dass an Stelle
des verstorbenen Fährmannes Teich als Fährmann für die zwischen
Ober- und Unternitzschka bestehende öffentliche Muldenfähre der
Zimmermann Möbius als Fährmann angestellt worden ist. Falls eine
Verpflichtung des Genannten erforderlich sein sollte, so bitte ich, diese
vorzunehmen." Nach Befragung des Distriktgendarmes, ob der Genannte als
zuverlässig und nüchtern gilt, wie alt er ist und ob er in unmittelbarer
Nähe der Fähre eine Wohnung innehat oder nehmen wird, wurde dies
bejaht. Im Dezember 1911 bat der neue Fährmann bei der Amtshauptmannschaft
um Eintragung der Fähre ins neu geschaffene Wasserbuch.
Siegfried Noak
LVZ Muldental 5. August 2013
Nitzschka
Gemeinderat für Erhalt der Fähre
Eingetretene Probleme hinsichtlich der Fähre veranlassten den damaligen
Rittergutspächter Karl Kaul am 9. Juni 1912 zu einer hilfesuchenden
Anfrage: "Ergebenst Unterzeichneter erlaubt sich, bei der Königlichen
Amtshauptmannschaft anzufragen, ob es nicht möglich ist, daß
die Überfahr-Fähre in Nitzschka eingestellt werden kann. Es ist
seit kurzem der Fährmann Möbius gestorben; und indem die Fähre
ganz wenig benutzt wird, so dass am Tage nur 20 bis 25 Pfennige eingenommen
wird, die höchste Einnahme ist bei Feiertag-Zeiten bis zu 1 Mark gekommen,
so will sich nunmehr kein Fährmann einfinden, trotzdem ein von der
Gutsherrschaft großes Entgegenkommen gebracht wird."
Die Amtshauptmannschaft konsultierte daraufhin den Gemeinderat von
Nitzschka. Dieser bewertete das Ansinnen so: "Zu dem Schreiben des Gutsvorstehers,
Herrn Rittergutspächter K. Kaul, hat der Gemeinderat in seiner am
13. Juni dieses Jahres abgehaltenen Sitzung beschlossen, daß der
Fährbetrieb mit der Kahnfähre über die Mulde nicht eingestellt
werden soll. Wenn auch manche Tage der Verkehr über das Wasser kein
großer ist, so kommen doch auch wieder Tage, wo viele Personen die
Fähre benutzen. Gerade hier in Nitzschka, wo viele Bauarbeiter und
Handwerker wohnen, welche in die Ortschaften jenseits der Mulde auf Arbeit
gewiesen werden, nehmen die Fähre mit in Anspruch. Auch Spaziergänger
von Trebsen oder sonst woher lassen sich in den Sommermonaten häufig
übersetzen und halten hier im Ort Einkehr. Die Schiffmühle, welche
doch zu Nitzschka mit gehört, würde dann ebenfalls ganz abgelegen
sein, und es gibt viele kleinere Leute hier, welche Futtermittel auf diesem
Wege aus der Schiffmühle in kleinen Mengen holen. Es ist ganz richtig,
daß ein Fährmann, vielleicht noch mit Familie, von dem Fährgeld
allein nicht existieren kann. Die Rittergutsherrschaft hat aber vor einigen
Jahren ein Haus nahe der Mulde erbauen lassen, welches jetzt von dem herrschaftlichen
Gärtner bewohnt wird und welcher vielleicht die Fähre ganz gern
mit besorgen würde, falls sich kein anderer Fährmann finden sollte.
Unterschrift Heßler, Gemeindevorstand."
Herrn Kaul wurde dieses Schreiben zur Kenntnisnahme und Rückäußerung
übermittelt. Die Rückgabe erfolgte zwar, aber ohne Kommentar.
Ende August wurde er daraufhin gerügt und angewiesen, dies binnen
zehn Tagen nachzuholen. Erst am 22. September reagierte er mit der Nachricht,
dass die Kahnfähre einem zuverlässigen Mann vergeben ist. Die
Amtshauptmannschaft wollte daraufhin umgehend wissen, wie der Mann heißt.
Kaul beantwortete die Nachfrage erst am 12. November und teilte mit, dass
der neue Fährmann Valentin Patzekar (Pazdyka Anm. des Autors der Webseite)
heißt und Hausbesitzer sei. Siegfried Nowak
LVZ Muldental 12. August 2013
Nitzschka
Langes Warten auf den Fährmann
Am 1. April 1917 wendet sich der Nitzschkaer Fährmann Valentin
Patzegar mit diesen Zeilen an die Amtshauptmannschaft: "Ergebenst Unterzeichneter
erlaubt sich, folgendes Gesuch bzw. Bitte zu unterbreiten, und bittet um
gütigste Berücksichtigung und Genehmigung derselben. Da ich die
zum Rittergute Obernitzschka/Unternitzschka gehörige Fähre pachtlich
übernommen, die Preise sich jetzt aber für alles bedeutend erhöht
haben, ich aber mein Dienst beim Überfahren pünktlich und gewissenhaft
ausführen muss bei Tag oder Nacht, so bitte ich um Genehmigung, auch
die Überfahrtspreise für meine Fähre zu erhöhen und
zwar für eine Person einfache Fahrt 10 Pfennige, Hin- und Zurückfahrt
20 Pfennige, für eine Person mit beladenem Handwagen einfache Fahrt
20 Pfennige, Hin- und Rückfahrt 40 Pfennige. Auch bitte ich, auf meine
Kosten einen neuen Tarif zu übersenden. In der Hoffnung, meine Bitte
erfüllt zu sehen, zeichnet mit aller Hochachtung ganz ergebenst Valentin
Patzegar." Das Ansinnen wurde von der Königlichen Amtshauptmannschaft
wie folgt begründet abgelehnt: "Wir vermögen nicht zu erkennen,
dass der Fährbetrieb in Untenitzschka zufolge der Zeitumstände
mit derartig hohen Mehrkosten verbunden wäre, um die Heraufsetzung
der Fahrgeldsätze auf das Doppelte zu rechtfertigen. Die Ablehnung
des Gesuchs dürfte sich schon um deswillen empfehlen, weil andernfalls
die Erhöhung der Sätze bei allen übrigen Fähren nicht
würde umgangen werden können." Ein weiteres Ungemach ereilte
den Fährmann im März 1920 infolge eines Briefes vom Schmiedemeister
Alfred Höppner aus Bach an die Amtshauptmannschaft mit diesem Inhalt:
"Unterzeichneter bittet um Zusendung der Bedingungen des Fährmanns
zu Nitzschka, wie lange man warten muss, bis zum zweiten Klingeln und der
Fahrpreis, auch wie lange er abends zu fahren hat. Denn ich habe jetzt
sehr trübe Erfahrungen gemacht." Ihm wurde geantwortet: "Auf Ihre
Beschwerde über den Fährbetrieb in Nitzschka vom 10. vorigen
Monats wird Ihnen eröffnet, daß der Fährmann zu Nitzschka
berechtigt ist, die in der beifolgenden Abschrift des Tarifs für diese
Fähre aufgeführten Fährgeldsätze zu erheben. Diese
Sätze werden aber nur noch kurze Zeit Gültigkeit haben, da die
vereinigten Fährbesitzer des Bezirks beim Ministerium des Inneren
um angemessene Erhöhung der Fährgeldsätze übereingekommen
sind. Die überzusetzenden Personen sind alsbald überzufahren,
so daß sie am Tage nicht über 10, des Nachts nicht über
15-20 Minuten vom ersten Anruf an zu warten haben. Eine kürzere Wartezeit
einzuführen, ist kaum möglich, da der Fährmann 5-8 Minuten
von der Fährstelle entfernt wohnt. Der Fährbetrieb hat sich auch
auf die Nachtzeit zu erstrecken. Unterschrift Dr.Bernecke". Auch der Fährmann
erhielt diese Nachricht mit der Aufforderung "die Fährbedingungen
gewissenhaft einzuhalten".
Siegfried Nowak
LVZ Muldental 19. August 2013
Invalidenrentner steuert Nitzschkas Fähre
Valentin Patzdyka im Jahre 1932 in schwieriger finanzieller
Lage
Am 22. September 1932 schickte die Amtshauptmannschaft an den Nitzschkaer
Fährmann Valentin Patzdyka diese ihn beunruhigende Mitteilung: "Der
am 18. März dieses Jahres auf Grund von § 3 der Betriebsordnung
vom 22. Juli 1926 angemeldete, auf der Mulde gewerbsmäßig betriebenen
Fährkahn ist geprüft worden; er befindet sich ... in gutem betriebsfähigem
Zustande. Zu Beanstandungen hat die Prüfung nicht geführt. Die
Eichung hat eine Tragfähigkeit von 1065 kg = 14 Personen ergeben.
Die Inbetriebnahme des Kahnes wird unter folgenden Bedingungen genehmigt:
1. Für sämtliche überzusetzenden Personen müssen Sitzgelegenheiten
vorhanden sein. 2. An leicht sichtbarer Stelle ist ein 0,20 m langes und
0,15 m hohes Blechschild mit folgender deutlich lesbarer Aufschrift anzubringen:
Tragfähigkeit 1055 kg = 14 Personen. Geeicht am 2. August 1932. Die
nach § 3 der Betriebsordnung alljährlich bis 15. März zu
bewirkende Anmeldung des Kahnes zur Prüfung hat sich künftig
auch auf die Tragfähigkeit zu erstrecken. Da der Fährbetrieb
auch nicht gegen Unfälle und Haftpflicht versichert ist, werden Sie
ersucht, das Erforderliche wegen des Abschlusses einer Unfall- und Haftpflichtversicherung
sofort zu veranlassen. Nach 4 Wochen ist der Erfolg anzuzeigen. Nachverzeichnete
Gebühren sind zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung binnen 8 Tagen
hierher abzuführen (3 Reichsmark und 50 Pfennige)".
Der Inhalt des Schreibens veranlasste Valentin Patzdyka zu folgender
Antwort: "Habe von Ihrem Schreiben vom 22. September Kenntnis genommen
und werde sofort alles in Ordnung bringen, so weit ich finanziell in der
Lage bin. Eine Vorfinanzierung gegen Unfälle ist mir vorläufig
bis auf Weiteres unmöglich, da ich jetzt mit meinem Lebensunterhalte
zu kämpfen habe. Ich bin Rentenempfänger, und der Erlös
aus der Fähre ist jetzt so gering, daß es mir jetzt unmöglich
ist, die Unterhaltungskosten der Fähre aufzubringen. Andere Jahre
habe ich immer einen Betrag aus dem Grase gelöst, welches mit zur
Fähre gehört, aber dieses Jahr ist es mir bis auf den letzten
Halm durch das Hochwasser im Mai vernichtet worden. Ich bitte Sie deshalb,
mir die von Ihnen geforderten Gebühren zu erlassen oder wenigstens
bis zum 1. Juli nächsten Jahres zu stunden. Ich bitte Sie nochmals
höflich, meiner schwierigen Lage Rechnung zu tragen und meinem Ersuchen
stattgeben zu wollen." Nitzschkas Bürgermeister Naake, der diesbezüglich
von der Amtshauptmannschaft um Stellungnahme ersucht wurde, äußert
daraufhin: "Zum Ersuchen des P. wird angezeigt, dass derselbe seit ca.
einem Jahre, seit er am Rittergut entlassen, ohne Beschäftigung ist.
Unterstützung erhält er keine. P. bezieht eine Invalidenrente
in Höhe von 40.- Mark und eine Unfallrente von 12,- Mark monatlich.
Davon muß er den Lebensunterhalt für sich und seine Frau bestreiten.
Die Fähre bringt ganz wenig Einnahmen. Es wird befürwortet, dem
Ersuchen stattzugeben." Die Amtshauptmannschaft setzte daraufhin den Zahlbetrag
auf 1,75 Reichsmark herunter verbunden mit einer 5 monatigen Stundung.
Siegfried Nowak
LVZ Muldental 9. September 2013
Hin und Her über die Fährgerechtigkeit in
Nitzschka im Jahre 1934
Rittergutsbesitzer Direktor Alexander von Zollenkopf
beantragt im Januar 1935
bei der Amtshauptmannschaft den alten Zustand wieder
herzustellen
1934 strebte Fährmann Valentin Patzdyka in Nitzschka überraschend die Übernahme der Fährgerechtigkeit von der Rittergutsherrschaft an. Der damalige neue Besitzer, Alexander von Zollenkopf, erklärte, dass er Patzdyka die Fährgerechtigkeit überlassen und erforderliche Eintragungen im Grundbuch (Grunddienstbarkeit) vornehmen wolle. Nach Aufforderung schickte Zollenkopf sogar eine Verzichtserklärung auf die ihm und seinen Nachfolgern verliehene Fährgerechtigkeit an die Amtshauptmannschaft. Bedenken hinsichtlich Übertragung der Fährgerechtigkeit gegen Patzdyka, der am 28. Januar 1866 in Schildberg bei Posen geboren wurde und nachweislich Deutscher war, hatten die Behörden nicht. Man offerierte ihm, dass er allerdings eine jährliche Verleihungsabgabe von fünf Reichsmark zu entrichten habe. Patzdyka lehnte dies aber gegenüber von Bürgermeister Naake ab, was diesen im November 1934 zu folgenden Zeilen an die Amtshauptmannschaft veranlasste: "Nach nochmaliger Rücksprache mit P. erklärte derselbe, dass er einen Antrag, ihm das Fährrecht zu verleihen, nicht gestellt habe. Diese Anregung sei von der jetzigen Rittergutsverwaltung ergangen. Aus diesem Grunde will P. Kosten irgendwelcher Art nicht übernehmen, auch nicht Verleihungsgebühren, diese sollen nach seiner Meinung dem Rittergut verbleiben. Da die jenseitigen Bewohner von Walzig, Rothersdorf und der Schiffmühle Interesse daran haben, über die hiesige Fähre nach der Bahnlinie Glauchau-Wurzen zu kommen, da es die nächstliegende Station ist, wird vorgeschlagen, die Sache so zu belassen, wie sie jetzt besteht." Daraufhin wurde die ganze Fährrechtsänderungsangelegenheit zurückgepfiffen. Allerdings war nach Wassergesetz der schriftlich eingereichte Verzicht des in Düsseldorf - Oberkassel, Kaiser-Friedrich-Ring 31 wohnhaften Rittergutsbesitzers Direktor Alexander von Zollenkopf inzwischen wirksam geworden, das heißt das der Rittergutsherrschaft zustehende Fährrecht war erloschen. Deshalb schrieb er im Januar 1935, von den vor Ort Handelnden bedrängt, an die Amtshauptmannschaft: "Unterzeichneter beantragt, ihm die Fährgerechtigkeit, wie diese vor meiner Verzichtserklärung bestand, ohne eine Verleihungsgebühr wieder zu verleihen, damit der alte Zustand wiederhergestellt wird". Dem folgte das Sächsische Finanzministerium. Siegfried Nowak
LVZ Muldental 23. September 2013
Nitzschkas unzuverlässiger Fährmann Valentin
Pazdyka braucht einen Nachfolger
Rittergutsverwaltung ist mit dem Weiterbetrieb der
Fähre durch den kräftigen
und zuverlässigen Karl Alwin Fleischhauer einverstanden
Am 9.Juni 1941 suchte der Nitzschkaer Fährmann Valentin Pazdyka
das Landratsamt in Grimma wegen seines beabsichtigten Wegzuges auf. Die
Behörde hielt dazu fest: "An Amtsstelle erscheint freiwillig der Fährmann
Valentin Pazdyka aus Nitzschka 30, geb. am 28.1.1866 in Siedlikow, Kreis
Schildberg, frühere Provinz Posen und erklärt Folgendes: Ich
bin seit 1912 Fährmann in Nitzschka und habe die Absicht, sobald als
möglich meinen Wohnort aufzugeben und zum Neu-Bauer Bunk in Schickerwitz
Krs. Oels (Bahnstation Juliusburg) zu ziehen. Bei Bunk trete ich gleichzeitig
in Arbeit. Die Fähre in Nitzschka hat seit März 1939, als meine
Frau starb, mein Schwiegersohn Karl Fleischhauer, der in meinem Hause mit
wohnt, für mich vertretungsweise besorgt. Ich möchte ihn aber
nicht als meinen Nachfolger, wenn ich fortgehe, in Vorschlag bringen, da
er sich meiner Ansicht nach nicht eignet, stehe vielmehr auf dem Standpunkte,
daß
diese Fähre eingezogen wird. Der Betrieb ist sehr gering und verlohnt
sich kaum. Kenntnis genommen unterschrieben V. Pazdyka." Am Ende des Schriftstückes
wird vom Aufnehmenden angemerkt: "Ich habe aus dem Verhalten des 75 jährigen
P. das Gefühl, daß aus der abfälligen Beurteilung des Schwiegersohns
und wie ich weiter hörte, auch seiner eigenen Kinder, etwas Gehässigkeit,
vielleicht auch charakterliche Minderwertigkeit sprach. P. kann weder lesen
noch schreiben. Er hat aber zugegeben, das Protokoll beim Verlesen richtig
verstanden zu haben und auch in der Lage zu sein, seinen Namen schreiben
zu können."
Sowohl die Bürgermeister von Nitzschka als auch von Walzig, äußerten
nach Befragung hinsichtlich des Weiterbestehens der Fähre, dass diese
unbedingt aufrechterhalten werden muss. Letzterer schrieb: "Ich bin dafür,
den Fährbetrieb weiter zu belassen, zumal in der Beerenzeit die Fähre
wirklich sehr benutzt wird. Es lag bisher am alten Fährmann, wenn
die Fähre nicht oft benutzt wurde, da vielmals stundenlang gewartet
werden musste, ehe der Fährmann übersetzte."
Die eventuelle Einstellung des Fährbetriebes war vom Tisch, und
es musste nun ein neuer Fährmann eingesetzt werden. Nachdem der Gendarmerieposten
von Trebsen, Bezirks-Oberwachtmeister der Gendarmerie der Reserve Arno
Goldschmidt, Nachfolgendes konstatierte, lief alles auf Herrn Fleischhammer
zu: "Der in Nitzschka Nr. 30 wohnhafte Fährmann Fleischhauer, Vornamen
Karl Alwin, geb. am 14.5.1891 in Escheberg, wird vom Bürgermeister
zu Nitzschka als zuverlässig bezeichnet. Nach Angaben des Bürgermeisters
sind bisher keine Klagen bekannt geworden, daß Personen stundenlang
warten müssen, ehe sie von Fleischhauer übergefahren werden.
Fl. will in Kürze einen Antrag auf Übernahme der Fähre beim
Herrn Landrat zu Grimma einreichen. Die Rittergutsverwaltung zu Nitzschka
ist mit dem Wei terbetrieb der Fähre durch Fleischhauer einverstanden."
Siegfried Nowak
LVZ Muldental 30. September 2013
Im April 1945 wird der Nitzschkaer Fährkahn infolge
der Kriegswirren vernichtet
Kreisrat Grimma unterbreitet im August 1949 der Landesregierung
in Sachsen
Vorschläge zur Neuverleihung des Fährrechtes
Nachdem Nitzschkas Fährmann Karl Fleischhauer Mitglied des Reichsfährverbandes geworden war und auch dieser seine Zustimmung gab, beantragte Fleischhauer schließlich am 15. September 1941 den Landrat um dessen Erlaubnis, dass er die Fähre weiterführt. Dieser schrieb daraufhin an Fleischhammer: "Nachdem Ihr Schwiegervater den Fährbetrieb auf der Vereinigten Mulde aufgegeben hat, habe ich gegen den weiteren Fährbetrieb durch Sie keine Bedenken unter der Bedingung, dass die Fahrgäste nach Klingelanruf schnellstens übergesetzt werden und nicht länger als 15 Minuten zu warten haben. Das beiliegende Gebührenverzeichnis ist an deutlich sichtbarer Stelle anzubringen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass dem jetzigen Besitzer des Rittergutes Nitzschka das Recht zum gewerbsmäßigen Betrieb einer Fähre auf der Mulde bei Nitzschka verliehen wurde." Fleischhammer nahm als neuer Fährmann seine Aufgabe zuverlässig und allseits geachtet wahr. Im April 1945 wurde sein Fährkahn infolge der Kriegswirren vernichtet. Nach einjähriger Fährbetriebszwangspause gelang es Fleischhammer, einen neuen Fährkahn aufzutreiben und diesen anzumelden. Im August 1946 trug Werner Schindler seitens des Kreisrates ins Wasserbuch ein: "Bisherige Kahnfähre vernichtet. Neue Kahnfähre, am Seil gehend, eingesetzt. Tragfähigkeit von 1400 kg = 19 Personen, geeicht am 27. Juni 1946. Benutzung durch Karl Fleischhauer". Der Kreisrat Grimma unterbreitete im August 1949 der Landesregierung in Sachsen Vorschläge zur Neuverleihung des Fährrechtes an Fleischhauer in Nitzschka, Lehmann in Dehnitz und Kirst in Wednig. Das Recht zum gewerbsmäßigen Betrieb der Muldenfähre bei Nitzschka wurde weiterhin an Herrn Karl Fleischhauer verliehen. Siegfried Nowak
LVZ Muldental 28. Oktober 2013
Bei der Überfahrt über die Mulde ist das
Stehen und Schaukeln im Kahn verboten
Fährordnung von 1949 legt fest:
Als Bootsführer dürfen nur zuverlässige
Personen Verwendung finden
In der Fährordnung von 1949 ist folgendes festgelegt, was auch für den Fährbetrieb in Nitzschka gilt. S müssen die Kähne vor ihrer Benutzung vom Sächsischen Wasserbauamt Leipzig geeicht sein. Das Eichschild ist innen an einer leicht sichtbaren Stelle der rechten Bordwand anzubringen und hat in deutlicher Schrift die Tragkraft nach kg und Personenzahl sowie den Tag der Eichung zu enthalten. Wesentliche Veränderungen oder größere Ausbesserungen an den Kähnen sind dem Wasserbauamt zwecks Wiederholung der Eichung anzuzeigen. Im Übrigen wird das Bauamt aller fünf Jahre eine Eichprüfung vornehmen. Die Kähne sind in betriebssicherem Zustand zu erhalten. Sie sind mit verkehrssicheren Bodenbühnen, ferner an den Seiten mit Sitzbänken und Rückenlehnen zu versehen und stets reinlich und wasserfrei zu halten. Die größte zulässige Tauchtiefe ist an den beiden Außenseiten der Borde vorn und hinten durch einen deutlich sichtbaren weißen Farbstrich mit auf festgenageltem Blechschilde zu bezeichnen. Vom Wasserbauamt als fahruntüchtig befundene Kähne sind sofort außer Betrieb zu setzen. In jedem Kahne muss eine der Wassertiefe angemessene Fährstange, ein Handruder und eine Wasserschippe vorhanden sein. Als Bootsführer und Fährleute dürfen nur zuverlässige, über 18 Jahre alte Personen Verwendung finden, die mit den Flussverhältnissen an der Fährstelle vertraut sind und ihre Befähigung zum Führen eines Kahnes durch eine Probe an Ort und Stelle vor dem Wasserbauamt nachgewiesen haben. Ihre Namen sind vom Fährbesitzer dem Kreisrat Grimma anzuzeigen. Bei der Überfahrt ist das Stehen und Schaukeln im Kahn verboten. Der Kahnführer hat dafür zu sorgen, dass die Überfahrtslast möglichst gleichmäßig verteilt und das Fahrzeug nicht einseitig belastet wird. Der Fährbetrieb erfolgt in den Sommermonaten von früh 6 Uhr bis abends 5 Uhr, soweit hiergegen keine berechtigten Beschwerden vonseiten der Öffentlichkeit eingehen. Während der Nachtzeit und so lange die Kähne nicht gebraucht werden, sind sie am Ufer derart zu befestigen, dass sie von Unbefugten nicht verwendet werden können. Während derjenigen Wintertage an denen wegen Eisgang und Eisstand der Fährbetrieb unterbrochen werden muss, sind die Kähne aufs Land zu nehmen. Bildet sich im Winter an der Fährstelle eine so feste Eisdecke, dass sie von Fußgängern überschritten und von Handwagen überfahren werden kann, so hat der Fährbesitzer den Übergang mit Reisern abzudecken, mit Sand oder Asche zu bestreuen, zu beaufsichtigen und in Bezug auf seine Tragfähigkeit öfters zu prüfen. Muss der Übergang infolge Tauwetter, Eisverschiebung usw. eingezogen werden, so hat der Fährbesitzer für beiderseitigen Abschluss des Überganges zu sorgen und die Eisdecke an der Übergangsstelle zu zerschlagen, damit sich das Eis leicht in Bewegung setzen kann. Für den Übergang über die geschlossene Eisdecke gelten dieselben Gebührensätz wie für die Fähre. Für die Fährgeldsätze ist das Gebührenverzeichnis maßgebend. Höhere, als die darin angegebenen Beträge dürfen nicht erhoben werden. Je 1 Stück des Gebührenverzeichnisses ist bei der Flussaufsichtsbehörde und dem Gemeinderat aufzubewahren sowie an jeder Seite der Überfahrt bequem lesbar aufzuhängen. Siegfried Nowak
LVZ Muldental 4. November 2013
weiteres kommt noch